Investor Relations

Transparenz und Vertrauen

Die Fair Value REIT-AG setzt sich zum Ziel, alle Stakeholder umfassend und nachvollziehbar zu informieren. Ein besonderes Anliegen der Gesellschaft ist die größtmögliche Transparenz und Glaubwürdigkeit in der Unternehmenskommunikation. Daher liefert die Fair Value REIT-AG im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung regelmäßig ausführliche Einblicke in die Geschäftsentwicklung ihrer Beteiligungen sowie detaillierte Zusatzinformationen zum Immobilienportfolio und zu den Finanzverbindlichkeiten.

Neben der regulären Berichterstattung werden alle relevanten Informationen zeitnah und klar verständlich aufbereitet. Dies umfasst strategische Entscheidungen, Investitionspläne und Marktanalysen. Die Glaubwürdigkeit wird durch unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen gestärkt, und moderne Technologien sorgen dafür, dass alle Stakeholder jederzeit Zugang zu wichtigen Informationen haben.

Durch diese umfassende Kommunikationsstrategie stellt die Fair Value REIT-AG sicher, dass Vertrauen und Glaubwürdigkeit gegenüber allen Stakeholdern kontinuierlich gestärkt werden.

Equity-Story

Fokus
und Effizienz in der Immobilienverwaltung

Die Fair Value REIT-AG ist ein Real Estate Investment Trust, der sich auf den Besitz und das Management von Gewerbeimmobilien in deutschen Regionalzentren spezialisiert hat.

Schlanke und effiziente Struktur

Das Outsourcing von Property-Management, Asset Management und Rechnungswesen ermöglicht der Fair Value REIT-AG eine schlanke, kosteneffiziente Struktur.

Stabiles Fundament

Die breite Streuung der Standorte und Objekte sowie die gute Bonität der Mieter bilden ein stabiles Fundament für die Wertentwicklung des Bestandsportfolios.

Steuervorteile und Dividendenpolitik

Als REIT ist die Fair Value REIT-AG von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. Mindestens 90% des Jahresüberschusses nach HGB werden als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet.

Die Aktie

Alles Wichtige
zur Aktie

Aktie
Stammdaten
Steuer Österreich
Aktionärsstruktur
Aktienrückkauf

Branche: Immobilien (REIT)
WKN/ISIN: A0MW97/DE000A0MW975
Börsenkürzel: FVI
Grundkapital: 28.220.646,00 €
Anzahl Aktien (Stückaktien): 14.110.323 Stück
Rechnerischer Anteil pro Stückaktie am Grundkapital: 2,00 €
Erstnotiz: 16. November 2007
Hoch/Tief 2020 (Börse Frankfurt) 8,65 €/6,50 €
Marktkapitalisierung am 31. Dezember 2020 (Basis: Frankfurt): 96 Mio. €
Marktsegment: General Standard 
Handelsplätze Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Zugehöriger Index RX REIT All Share-Index
Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Aktionäre gelten besondere Regeln, die in der nachstehend zum Download verfügbaren Ausarbeitung unseres steuerlichen Vertreters in Österreich erläutert werden. Ausarbeitung Besteuerung in Österreich für Aktionäre der Fair Value REIT-AG für 2020 Steuerrechnung 2020 Ausarbeitung Besteuerung in Österreich für Aktionäre der Fair Value REIT-AG für 2019 Steuerrechnung 2019 Zum Archiv

Aktionärsstruktur der Fair Value REIT-AG
am 31. Dezember 2023

  1. FVR Beteiligungsgesellschaft Erste mbH & Co. KG<10%, FVR Beteiligungsgesellschaft Zweite mbH & Co. KG <10%, FVR Beteiligungsgesellschaft Dritte mbH & Co. KG <10%, FVR Beteiligungsgesellschaft Vierte mbH & Co. KG <10%, FVR Beteiligungsgesellschaft Fünfte mbH & Co. KG <10%, FVR Beteiligungsgesellschaft Sechste mbH & Co. KG <10%, FVR Beteiligungsgesellschaft Siebente mbH & Co. KG <10%, FVR Beteiligungsgesellschaft Achte mbH & Co. KG <10%, FVR Beteiligungsgesellschaft Neunte mbH & Co. KG <10%
  2. Gemäß Free-Float Definition der Deutsche Börse AG (Anteilseigner <5%)

Die Fair Value REIT-AG hat am 24. September 2009 den Beginn eines Aktienrückkaufprogramms beschlossen.
Der Aktienrückkauf hat am 25. September 2009 begonnen und lief plangemäß bis zum 29. Januar 2010. Im Zuge des Programms wurden 81.310 Aktien bzw. 0,86% des Grundkapitals der Gesellschaft erworben. Der Aktienrückkauf diente insbesondere dem Aufbau einer Akquisitionswährung für die Finanzierung des weiteren Wachstums der Fair Value REIT-AG.

Ad-hoc-Meldung: Fair Value REIT-AG kündigt Aktienrückkaufprogramm an (24. September 2009)


Im Folgenden stehen Ihnen nähere Angaben zu den getätigten Erwerbsvorgängen zum Download zur Verfügung.

Report Aktienrückkaufprogramm (Stand: 29. Januar 2010)

Übernahmeangebot

Überblick zum Übernahmeangebot

Sie erhalten hier einen Überblick über die von der Fair Value REIT-AG veröffentlichten Dokumente zum Übernahmeangebot der AEPF III 15 S.á r.l., Luxemburg

Ergänzung zur Gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 7. Mai 2018

Ergänzung zur Gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 7. Mai 2018

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 26. April 2018

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 26. April 2018

Anleihebedingungen Wandelanleihe 2015/2020

Anleihebedingungen Wandelanleihe 2015/2020

Wandelanleihe

Wichtige Mitteilungen
und Anpassungen

Die Fair Value REIT-AG informiert über wesentliche Ereignisse und Anpassungen im Zusammenhang mit der Wandelanleihe 2015/2020. Dazu gehören die Bekanntmachung gemäß § 30e Abs. 1 Nr. 1 WpHG über das Delisting der Wandelanleihe, Mitteilungen über Kontrollwechsel und Anpassungen des Wandlungspreises sowie die Erklärung über die Ausgabe der Wandelanleihe. Die Anleihebedingungen für die Laufzeit 2015/2020 werden ebenfalls detailliert dargelegt.

Bekanntmachung gemäß § 30e Abs. 1 Nr. 1 WpHG - Delisting Wandelanleihe 2015/2020

Bekanntmachung gemäß § 30e Abs. 1 Nr. 1 WpHG - Delisting Wandelanleihe 2015/2020

Mitteilung eines Kontrollwechsels am 21. Dezember 2015

Mitteilung eines Kontrollwechsels am 21. Dezember 2015

Mitteilung über die Anpassung des Wandlungspreises - Mai 2015

Mitteilung über die Anpassung des Wandlungspreises - Mai 2015

Bekanntmachung der Erklärung über die Ausgabe der Wandelanleihe 2015/2020

Bekanntmachung der Erklärung über die Ausgabe der Wandelanleihe 2015/2020

Anleihebedingungen Wandelanleihe 2015/2020

Anleihebedingungen Wandelanleihe 2015/2020

Finanzkalender

Wichtige Termine
im Überblick

1. Quartal 2025

20.03.2025
Geschäftsbericht 2024

2. Quartal 2025

14.05.2025
Ordentliche Hauptversammlung

 

3. Quartal 2025

14.08.2025
Halbjahresbericht 2025

Corporate Governance

Gute Corporate Governance sichert Erfolg

Vorstand und Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG überwachen die Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie erklären hiermit, dass die Fair Value REIT-AG den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen hat bzw. entsprechen wird. Diese Erklärung unterstreicht das Engagement der Fair Value REIT-AG für Transparenz, Integrität und verantwortungsvolle Unternehmensführung.

Hiervon gelten die folgenden Ausnahmen:

A. I. Grundsatz 3
„Der Vorstand legt für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen fest.“

Aufgrund der flachen Hierarchien im Unternehmen besteht keine 2. Führungsebene unterhalb des Vorstands, sodass auch keine Zielgröße festgelegt werden konnte.

B. B.2:
„Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.“

Derzeit besteht kein schriftliches Konzept zu einer Nachfolgeplanung. Rechtzeitig vor Beendigung des jeweiligen Vorstandsdienstvertrages werden zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Gespräche über die Verlängerung geführt. Sollten die Gespräche nicht in einer weiteren Zusammenarbeit münden, ist der Aufsichtsrat der Ansicht, mit genügend zeitlichem Vorlauf die Nachfolge sicherstellen zu können, ohne dass es hierfür eines schriftlichen Konzepts bedarf.

B. B.5
"Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.“

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ist bei der Fair Value REIT-AG derzeit nicht festgelegt. Nach Ansicht der Gesellschaft ist das Alter allein kein geeignetes Ausschlusskriterium für die Besetzung des Vorstands. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass es dem Unternehmensinteresse mehr dient, im Einzelfall auch auf langjährige Expertise einzelner Mitglieder im Vorstand zurückgreifen zu können.

C. I. C. 1:
„Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren.“

Der Aufsichtsrat hat keine konkreten Ziele verschriftlicht und kein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Sollten sich personelle Veränderungen ergeben, wird der Aufsichtsrat für den Vorschlag eines neuen Aufsichtsratsmitglieds individuell die erforderlichen Kompetenzen erarbeiten und darauf achten, dass diese das Gesamtgremium bestmöglich ergänzen.

C. I. C.2:
„Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.“

Für die Aufsichtsratsmitglieder der Fair Value REIT-AG ist keine Altersgrenze festgelegt. Nach Ansicht der Gesellschaft ist das Alter kein geeignetes Kriterium, das zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds herangezogen werden sollte. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass es dem Unternehmensinteresse mehr dient, im Einzelfall auch auf langjährige Expertise einzelner Mitglieder im Aufsichtsrat zurückgreifen zu können.

D. I. D.1
„Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich machen.“

Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Diese ist allerdings nicht auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Die Gesellschaft sieht vorliegend für Aktionäre keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn durch die Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats.

D. II. 2. D.4
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.

Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG hat aufgrund seiner geringen Mitgliederzahl keinen Nominierungsausschuss gebildet.

D. IV. D.11
„Die Gesellschaft soll die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung sowie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen und über durchgeführte Maßnahmen im Bericht des Aufsichtsrats berichten.“

Die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft bilden sich bereits aufgrund ihrer hauptberuflichen Tätigkeiten in einem sehr großen Umfang fort. Die Gesellschaft unterstützt hierbei angemessen. Da die Zuordnung der Maßnahmen nicht immer eindeutig möglich ist, wird auf eine Auflistung im Bericht des Aufsichtsrats verzichtet.

D. IV. D.12
„Der Aufsichtsrat soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam der Aufsichtsrat insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.“

Der Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG umfasst lediglich drei Mitglieder und stellt daher auch gleichzeitig den Prüfungsausschuss. Aufgrund dieser geringen Mitgliederzahl einerseits und des ständig vorhandenen Austauschs – auch zu Effizienzfragen der Aufgabenerfüllung – zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern andererseits, findet grundsätzlich regelmäßig eine Selbstbeurteilung in informeller Form statt. Eine formale Selbstbeurteilung fand im Jahr 2023 nicht statt, ist jedoch für 2024 vorgesehen.

F. 2
„Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.“

Die rechtzeitige Veröffentlichung der gesetzlich vorgeschriebenen Berichte wird vom Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG überwacht und hat für diesen höchste Priorität. In Ausnahmefällen können jedoch außergewöhnliche Umstände dafür sorgen, dass eine Veröffentlichung nicht binnen des vorgegebenen Zeitraums möglich ist. Eine derartige Situation liegt bei der Fair Value REIT-AG für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht 2023 vor, weshalb die Veröffentlichung erst nach Ablauf des 90-tägigen Zeitraums erfolgt. Der Aufsichtsrat geht hier jedoch von einer einmaligen Situation aus.

Betreffend die Veröffentlichung unterjähriger Finanzinformationen ist dies bei der Fair Value REIT-AG nur für den Halbjahresbericht einschlägig. Aufgrund interner organisatorischer Abläufe, erfolgt hier die Veröffentlich erst kurz nach Ablauf des 45-tägigen Zeitraums.

G. I.
Vergütung des Vorstands
Die Empfehlungen G.1 bis G.16 befassen sich mit der Vergütung des Vorstands

Wie aus dem Vergütungsbericht der Gesellschaft zu entnehmen ist, liegen für den Vorstand keine gesonderten Vergütungsverträge vor, sondern es bestehen aus praktischen Gründen Umlageverträge mit der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG. Das Vergütungssystem der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hält jedoch die entsprechenden Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex ein.

Frankfurt am Main, 31. Januar 2024

Mehr lesen

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung 27.01.2025

Entsprechenserklärung 27.01.2025

Entsprechenserklärung 31.01.2024

Entsprechenserklärung 31.01.2024

Entsprechenserklärung 30.01.2023

Entsprechenserklärung 30.01.2023

Erklärung zur
Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung 2023 gemäß § 315d und § 289f HGB inkl. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG steht hier für Sie zum Download bereit.

Erklärung zur Unternehmensführung vom 27. Januar 2025

Erklärung zur Unternehmensführung vom 27. Januar 2025

Erklärung zur Unternehmensführung vom 31. Januar 2024

Erklärung zur Unternehmensführung vom 31. Januar 2024

Erklärung zur Unternehmensführung vom 17. Februar 2023

Erklärung zur Unternehmensführung vom 17. Februar 2023

Stimmrechtsmitteilungen

Die Fair Value REIT-AG veröffentlicht Stimmrechtsmitteilungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Diese Mitteilungen informieren über wesentliche Veränderungen in der Aktionärsstruktur und gewährleisten Transparenz gegenüber allen Stakeholdern.

Transparenz bei
Directors' Dealings

Die Fair Value REIT-AG informiert regelmäßig über Directors' Dealings, also die Wertpapiergeschäfte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. Diese Mitteilungen dienen der Transparenz und geben Einblick in das Vertrauen des Managements in die Unternehmensentwicklung.

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach §15a WpHG.

Unsere
Satzung

Die aktuelle Fassung der Satzung der Fair Value REIT-AG ist hier zum Download verfügbar. Sie enthält alle wichtigen Bestimmungen und Regelungen, die das Fundament unserer Unternehmensstruktur und -führung bilden.

Satzung der Fair Value REIT-AG | 13. Juni 2023

Satzung der Fair Value REIT-AG | 13. Juni 2023

Vergütung von
Vorstand und Aufsichtsrat

Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat steht in einem fairen und angemessenen Verhältnis zu ihren Aufgaben und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft.

Vergütungsbericht 2024

Vergütungsbericht 2024

Vergütungsbericht 2023

Vergütungsbericht 2023

Vergütungsbericht 2022

Vergütungsbericht 2022

Vergütungsbericht 2021

Vergütungsbericht 2021

Hauptversammlung

Informationen zur Hauptversammlung

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG, einschließlich Einladung, Präsentationen und Abstimmungsergebnisse.

Einladung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)

Datum: Mittwoch, den 14. Mai 2025
Beginn: 10.00 Uhr
Ort: Geschäftsräume des Notariats Gerns & Partner
An der Welle 3
60322 Frankfurt am Main

als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter).

Hier geht es zum HV-Portal der ordentlichen Hauptversammlung 2025

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025

Erläuterungen zu TOP 1

Erläuterungen zu TOP 1

Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Erläuterungen zu den Aktionärsrechten

Erläuterungen zu Stimmrechtsausübungen

Erläuterungen zu Stimmrechtsausübungen

Mitteilung zu der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Mitteilung zu der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre

Durchführungsverordnung (EU-DVO 2018-1212)

Durchführungsverordnung (EU-DVO 2018-1212)

Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Vergütungsbericht 2024

Vergütungsbericht 2024

Vergütungssystem der Vorstandmitglieder

Vergütungssystem der Vorstandmitglieder

Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder

Vergütungssystem der Aufsichtsratsmitglieder

Vorstandsbericht genehmigtes Kapital 2025

Vorstandsbericht genehmigtes Kapital 2025

Vorstandsbericht WSV Ermächtigung 2025

Vorstandsbericht WSV Ermächtigung 2025

Vorstandsbericht Ermächtigung Erwerb eigener Aktien 2025

Vorstandsbericht Ermächtigung Erwerb eigener Aktien 2025

Geschäftsbericht 2024

Geschäftsbericht 2024

Konzernabschluss inkl. Einzelabschluss und Lagebericht

Konzernabschluss inkl. Einzelabschluss und Lagebericht

Download Vollmacht für Stimmrechtsvertreter

Download Vollmacht für Stimmrechtsvertreter

Download Vollmacht für einen Vertreter

Download Vollmacht für einen Vertreter

Abstimmungsergebnisse

Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 03. Juli 2024 in Frankfurt am Main (virtuelle Hauptversammlung) - das Abstimmungsergebnis steht hier für Sie nach der Hauptversammlung zur Einsichtnahme bereit.

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

Bericht des Vorstands

Hauptversammlung der Fair Value REIT-AG am 03. Juli 2024 in Frankfurt am Main (virtuelle Hauptversammlung) - die Präsentation des Vorstands steht für Sie hier zur Einsichtnahme nach der Hauptversammlung bereit

Archiv

Im Archiv der Hauptversammlungen finden Sie umfassende Informationen und Dokumente zu vergangenen Versammlungen der Fair Value REIT-AG, einschließlich Einladungen, Präsentationen und Abstimmungsergebnisse.

Zum Archiv

IR-Kontakt und IR-Verteiler

Gerne informieren wir Sie auf Wunsch direkt

IR-Kontakt

Fair Value REIT-AG
Robert-Bosch-Straße 11
63225 Langen

Tel.: +49 (0)6103 44 00 16-0
Fax: +49 (0)6103 44 00 16 -9

IR-Verteiler

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