22.12.2015

Fair Value REIT-AG: Mitteilung eines Kontrollwechsels

DGAP-News: Fair Value REIT-AG / Schlagwort(e): Sonstiges

2015-12-22 / 10:02
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung der Fair Value REIT-AG

München

bzgl. der

4,5 % Wandelschuldverschreibung 2015/2020

ISIN DE000A13SAB8

WKN A13SAB

Mitteilung eines Kontrollwechsels

Die Fair Value REIT-AG hat am 19. Januar 2015 eine am 19. Januar 2020 fällige Wandelschuldverschreibung über nominal EUR 8.460.000,00 (ISIN: DE000A13SAB8) ausgegeben ("Wandelschuldverschreibung"). Die Emittentin gibt hiermit bekannt, dass ein Kontrollwechsel im Sinne von § 14(1)(e) der Bedingungen der Wandelanleihe (die "Anleihebedingungen") eingetreten ist:

Die Fair Value REIT-AG hat am 21. Dezember 2015 Kenntnis erlangt, dass das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (das "Übernahmeangebot") der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG zum Erwerb sämtlicher nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Fair Value REIT-AG, das am 14. Oktober 2015 veröffentlicht wurde und gemäß Bekanntmachung der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG für ca. 77,70 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Fair Value REIT-AG angenommen worden ist, durch Eintritt aller Vollzugsbedingungen für das Übernahmeangebot am 21. Dezember 2015 unbedingt geworden ist.

Die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG hat somit seit dem 21. Dezember 2015 die Kontrolle über die Fair Value REIT-AG im Sinne der Anleihebedingungen erworben. Als Wirksamkeitstag im Sinne von § 14(1)(a)(ii) der Anleihebedingungen hat die Fair Value REIT-AG den 19. Februar 2016 (der "Wirksamkeitstag") bestimmt.

Die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2015/2020 (ISIN DE000A13SAB8) sind nunmehr nach ihrer Wahl gemäß § 14(1)(b) der Anleihebedingungen berechtigt, mittels Abgabe einer Rückzahlungserklärung (die "Rückzahlungserklärung") von der Fair Value REIT-AG zum Wirksamkeitstag die Rückzahlung einzelner oder aller ihrer Schuldverschreibungen, für welche das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung fällig gestellt wurden, zum Vorzeitigen Rückzahlungsbetrag (103 % des Nennbetrags der Schuldverschreibung) zuzüglich bis zum Wirksamkeitstag (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener und nicht gezahlter Zinsen zu verlangen.

Die Rückzahlungserklärung muss der Fair Value REIT-AG mindestens zehn Tage vor dem Wirksamkeitstag zugegangen sein.

Alternativ sind die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung gemäß § 14(1)(d) der Anleihebedingungen berechtigt, bis zum Wirksamkeitstag (einschließlich) ihr Wandlungsrecht zu dem gemäß den Anleihebedingungen angepassten Wandlungspreis von EUR 6,7608 auszuüben. Dabei wird eine eingereichte Schuldverschreibung in Stück 147,9114 Aktien der Fair Value REIT-AG gewandelt.

München, im Dezember 2015

Fair Value REIT-AG

Der Vorstand



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