Ad-hoc Meldungen

28.10.2015 | Ad-hoc Meldung

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG beschlossen

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Ad-hoc Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG

(veröffentlicht am 28. Oktober 2015)

 

Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

gemäß § 27 WpÜG beschlossen

 

Fair Value REIT-AG

Leopoldstraße 244

80807 München

WKN: A0MW97

ISIN: DE000A0MW957

 

München, 28. Oktober 2015. Vorstand und Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG („Fair Value“) haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG („DEMIRE“) vom 14. Oktober 2015 einstimmig beschlossen.

 

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das Angebot und begrüßen nochmals ausdrücklich die Möglichkeit, den nächsten Wachstumsschritt durch den Zusammenschluss mit der DEMIRE gehen zu können und den führenden deutschen Gewerbeimmobilien-Spezialisten mit Fokus auf deutsche Sekundärstandorte zu schaffen.

 

Vorstand und Aufsichtsrat halten die von der DEMIRE angebotene Gegenleistung von zwei (2) DEMIRE-Aktien für eine (1) Fair Value-Aktie in Bezug auf die darin enthaltene Prämie auf den Börsenkurs und den EPRA NAV der Fair Value vorbehaltlich des noch ausstehenden Vollzugs des T6-Portfolios und des Eintritts der diesbezüglich getroffenen Annahmen durch die DEMIRE für angemessen.

 

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Angemessenheit der Gegenleistung vom Vollzug des Erwerbs des T6-Portfolios abhängig ist. Sollte der Erwerb des T6-Portfolios nicht wirksam vollzogen werden bzw. sollte der Zugang des T6-Portfolios nicht zu der erwarteten Erhöhung des Eigenkapitals der DEMIRE in Höhe von EUR 43,5 Mio. führen, würden die Fair Value-Aktionäre, die das Angebot annehmen, im Hinblick auf das in der DEMIRE-Aktie verkörperte anteilige Eigenkapital wertmäßig verwässert bzw. würde sich die Prämie verringern, wenn im Falle des Zugangs des T6-Portfolios der Eigenkapitaleffekt unterhalb der Erwartungen in Höhe von EUR 43,5 Mio. bliebe.

 

Da Vorstand und Aufsichtsrat keine Einsicht in die Verträge zum Erwerb des T6-Portfolios hatten und ihnen die einzelnen Regelungen zum Erwerb nicht bekannt sind, können Vorstand und Aufsichtsrat nicht abschließend beurteilen, ob und wann und unter welchen Voraussetzungen es zu einem Vollzug und Übergang des T6-Portfolios auf die DEMIRE kommt. Aus diesem Grund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat, das Angebot erst und nur dann anzunehmen, wenn der Vollzug des Erwerbs des T6-Portfolios seitens der DEMIRE bekanntgegeben worden ist und die Aktionäre sich aufgrund einer solchen Bekanntmachung davon überzeugen konnten, dass die durch den Vollzug des T6-Portfolios erwartete Erhöhung des Eigenkapitals eingetreten ist und die endgültigen Konditionen für den Erwerb des T6-Portfolios für die DEMIRE nicht wesentlich nachteilig sind.

Der Vorstand

 

-       Ende der Mitteilung -

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Ergänzende Information

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der Fair Value REIT-AG unter Würdigung der Gesamtumstände und seiner individuellen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung der Fair Value REIT-AG, des Börsenkurses und des Wertes der Fair Value-Aktien, seine eigene Entscheidung treffen muss, ob und für wie viele Fair Value-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG empfehlen den Aktionären der Fair Value, die gemeinsame Stellungnahme ebenso wie die Angebotsunterlage der Bieterin sorgfältig zu lesen.  

 

Die vollständige gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Fair Value REIT-AG gemäß § 27 WpÜG ist ab heute, den 28. Oktober 2015, auf der Internetseite der Fair Value REIT-AG unter www.fvreit.de im Bereich Investor Relations - Übernahmeangebot abrufbar. Ferner wird die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats unter der Anschrift Leopoldstraße 244, 80807 München, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Hierauf wird durch einer Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger gesondert hingewiesen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in dieser Ad-hoc-Mitteilung gemachten Ausführungen keine Erläuterungen oder Ergänzungen der Aussagen der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats darstellen und dass allein die gemeinsame Stellungnahme nach § 27 WpÜG maßgeblich ist. Die Stellungnahme nach § 27 WpÜG wird in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.

 

Für den Download der Meldung klicken Sie bitte hier.

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