01.04.2019 | Ad-hoc Meldung
Fair Value REIT-AG: Veränderung im Vorstand
449Ad-hoc-Meldung
Insiderinformation nach Art. 17 der EU-Marktmissbrauchsverordnung
(veröffentlicht am 01.04.2019, 17:17 CET/CEST)
Fair Value REIT-AG
Würmstraße 13a
82166 Gräfelfing
WKN: A0MW97
ISIN: DE000A0MW975
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MMVO)
Fair Value REIT-AG / Schlagwort(e): Personalie
Fair Value REIT-AG: Veränderung im Vorstand
- Der Vorstandsvorsitzende der Fair Value REIT-AG, Herr Ingo Hartlief, wird zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 20. Mai 2019 aus dem Vorstand ausscheiden und zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen
- Der Aufsichtsrat hat Herrn Tim Brückner mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung zum neuen Mitglied des Vorstands bestellt und zum neuen Vorsitzenden ernannt
Gräfelfing, 1. April 2019 – Herr Ingo Hartlief, Vorstandsvorsitzender der Fair Value REIT-AG („Gesellschaft“) (WKN/ISIN A0MW97/DE000A0MW975), hat sein Vorstandsmandat am heutigen Tage zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Mai 2019 im besten Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft niedergelegt und wird der ordentlichen Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Das amtierende Aufsichtsratsmitglied, Herr Dr. Thomas Wetzel, wird nicht wieder zur Wahl in den Aufsichtsrat kandidieren. Bis zu seinem Ausscheiden bleibt Herr Hartlief Vorsitzender des Vorstands der Gesellschaft. Zum Nachfolger von Herrn Hartlief hat der Aufsichtsrat am heutigen Tage Herrn Tim Brückner bestellt, der zugleich auch das Amt des Vorsitzenden des Vorstands übernehmen wird.
Hintergrund dieser Personalveränderungen ist eine Neuordnung der Aufgabengebiete der Vorstandsmitglieder im Gesamtkonzern des mittelbaren Großaktionärs der Gesellschaft, der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG („DEMIRE“), deren Vorstandsmitglieder Herr Hartlief (Vorsitzender) und Herr Brückner sind. Die DEMIRE hat dem Aufsichtsrat der Gesellschaft vor diesem Hintergrund (über ihre unmittelbar an der Gesellschaft beteiligten Beteiligungsgesellschaften) gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Hartlief anstelle des nicht mehr zur Wiederwahl antretenden Aufsichtsratsmitgliedes, Herrn Dr. Thomas Wetzel, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft wählen zu lassen. Der Aufsichtsrat hat sich diesen Vorschlag in der heutigen Sitzung zu eigen gemacht und wird der Hauptversammlung einen entsprechenden Wahlvorschlag unterbreiten.