28.10.2015
Fair Value REIT-AG: Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG beschlossen
Fair Value REIT-AG / Schlagwort(e): Sonstiges28.10.2015 09:44Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durchDGAP - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Ad-hoc Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG (veröffentlicht am 28. Oktober 2015)Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG beschlossenFair Value REIT-AGLeopoldstraße 24480807 MünchenWKN: A0MW97ISIN: DE000A0MW957München, 28. Oktober 2015. Vorstand und Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG("Fair Value") haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß §27 Abs. 1 WpÜG zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der DEMIREDeutsche Mittelstand Real Estate AG ("DEMIRE") vom 14. Oktober 2015einstimmig beschlossen.Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen das Angebot und begrüßen nochmalsausdrücklich die Möglichkeit, den nächsten Wachstumsschritt durch denZusammenschluss mit der DEMIRE gehen zu können und den führenden deutschenGewerbeimmobilien-Spezialisten mit Fokus auf deutsche Sekundärstandorte zuschaffen.Vorstand und Aufsichtsrat halten die von der DEMIRE angeboteneGegenleistung von zwei (2) DEMIRE-Aktien für eine (1) Fair Value-Aktie inBezug auf die darin enthaltene Prämie auf den Börsenkurs und den EPRA NAVder Fair Value vorbehaltlich des noch ausstehenden Vollzugs desT6-Portfolios und des Eintritts der diesbezüglich getroffenen Annahmendurch die DEMIRE für angemessen.Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Angemessenheit derGegenleistung vom Vollzug des Erwerbs des T6-Portfolios abhängig ist.Sollte der Erwerb des T6-Portfolios nicht wirksam vollzogen werden bzw.sollte der Zugang des T6-Portfolios nicht zu der erwarteten Erhöhung desEigenkapitals der DEMIRE in Höhe von EUR 43,5 Mio. führen, würden die FairValue-Aktionäre, die das Angebot annehmen, im Hinblick auf das in derDEMIRE-Aktie verkörperte anteilige Eigenkapital wertmäßig verwässert bzw.würde sich die Prämie verringern, wenn im Falle des Zugangs desT6-Portfolios der Eigenkapitaleffekt unterhalb der Erwartungen in Höhe vonEUR 43,5 Mio. bliebe.Da Vorstand und Aufsichtsrat keine Einsicht in die Verträge zum Erwerb desT6-Portfolios hatten und ihnen die einzelnen Regelungen zum Erwerb nichtbekannt sind, können Vorstand und Aufsichtsrat nicht abschließendbeurteilen, ob und wann und unter welchen Voraussetzungen es zu einemVollzug und Übergang des T6-Portfolios auf die DEMIRE kommt. Aus diesemGrund empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat, das Angebot erst und nur dannanzunehmen, wenn der Vollzug des Erwerbs des T6-Portfolios seitens derDEMIRE bekanntgegeben worden ist und die Aktionäre sich aufgrund einersolchen Bekanntmachung davon überzeugen konnten, dass die durch den Vollzugdes T6-Portfolios erwartete Erhöhung des Eigenkapitals eingetreten ist unddie endgültigen Konditionen für den Erwerb des T6-Portfolios für die DEMIREnicht wesentlich nachteilig sind.Der Vorstand - Ende der Mitteilung -________________________________________Ergänzende InformationVorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der FairValue REIT-AG unter Würdigung der Gesamtumstände und seiner individuellenEinschätzung über die zukünftige Entwicklung der Fair Value REIT-AG, desBörsenkurses und des Wertes der Fair Value-Aktien, seine eigeneEntscheidung treffen muss, ob und für wie viele Fair Value-Aktien er dasAngebot annimmt oder nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Fair ValueREIT-AG empfehlen den Aktionären der Fair Value, die gemeinsameStellungnahme ebenso wie die Angebotsunterlage der Bieterin sorgfältig zulesen.Die vollständige gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und desAufsichtsrats der Fair Value REIT-AG gemäß § 27 WpÜG ist ab heute, den 28.Oktober 2015, auf der Internetseite der Fair Value REIT-AG unterwww.fvreit.de im Bereich Investor Relations - Übernahmeangebot abrufbar.Ferner wird die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und desAufsichtsrats unter der Anschrift Leopoldstraße 244, 80807 München, zurkostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Hierauf wird durch einerHinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger gesondert hingewiesen.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in dieserAd-hoc-Mitteilung gemachten Ausführungen keine Erläuterungen oderErgänzungen der Aussagen der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands unddes Aufsichtsrats darstellen und dass allein die gemeinsame Stellungnahmenach § 27 WpÜG maßgeblich ist. Die Stellungnahme nach § 27 WpÜG wird indeutscher und englischer Sprache veröffentlicht. Maßgeblich ist allein diedeutsche Fassung.28.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 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