Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Vorstand und Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG haben am 11. November 2010 gemäß
§ 161 AktG folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 26. Mai 2010) abgegeben:
Vorstand und Aufsichtsrat der Fair Value REIT-AG begrüßen und unterstützen den Deutschen Corporate Governance Kodex und die damit verfolgten Ziele. Bis auf die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen folgt die Fair Value REIT-AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 und wird ihnen auch in Zukunft entsprechen:
D&O Versicherung: Die für den Vorstand und den Aufsichtsrat abgeschlossene D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt für Aufsichtsratmitglieder vor (Ziffer 3.8 DCGK). Der Aufsichtsrat hält dies für vertretbar.
Anzahl der Vorstandsmitglieder: Der Vorstand besteht derzeit nur aus einer Person (Ziffer 4.2.1 DCGK). Dies halten Vorstand und Aufsichtsrat mit Blick auf das vergleichsweise geringe Investitionsvolumen des Unternehmens für vertretbar.
Altersgrenzen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats: Für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats ist jeweils keine Altersgrenze vorgesehen (Ziffern 5.1.2 und 5.4.1 DCGK). Es ist vorgesehen, eine solche bei zukünftigen Vertragsabschlüssen bzw. Bestellungen angemessen zu berücksichtigen.
Ausschüsse: Der Aufsichtsrat hat angesichts seiner geringen Mitgliederanzahl davon abgesehen, Ausschüsse zu bilden (Ziffern 5.2 und 5.3 DCGK).
11. November 2010
